Arbeitsprozess um Entlassung wegen einer Tafel Schokolade endet mit Vergleich
Knapp sechs Monate nach ihrer fristlosen Kündigung erzielt eine Heilerziehungspflegerin vor Gericht einen Teilerfolg. Sie erhält zwar eine Abmahnung, kann aber weiterarbeiten

Symbolfoto: dpa
Heidelberg/Neckargemünd. (dpa-lsw) Im Prozess um die fristlose Kündigung einer Heilerziehungspflegerin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Die Entlassung werde in eine Abmahnung umgewandelt und das Arbeitsverhältnis der 64-Jährigen in einer Hilfseinrichtung in Neckargemünd fortgesetzt, entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem
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